Haltungsform 3
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"Glück im Stall"



Haltungsinformationen

Platzbedarf:​​
  • Den Mastschweinen des teilnehmenden Landwirts muss mindestens 40% mehr Platz als gesetzlich vorgeschrieben zur Verfügung stehen. Das bedeutet dass in einem Gewichtsbereich zwischen 30 und 50 kg 0,7m² bereits gestellt werden müssen und zwischen 50 und 110 kg 1,05m². Der Platz muss ab Beginn der Mast gewährleistet sein (Stichtag: Übernahme Ferkel vom Erzeuger bzw. Umstallung in Maststall bei geschlossenem System). Bei der Berechnung des gesamt verfügbaren Platzangebots zählt auch der Außenbereich (Auslauf) dazu, sofern der Zugang dauerhaft möglich ist.
Haltung:
  • Stallhaltung mit Außenklimareizen:
  • Schaffung eines Auslaufs, welcher jederzeit dem Tier zur Verfügung steht. Der Auslauf muss mindestens 0,3m² betragen. Der Außenbereich kann über Spalten verfügen oder kann planbefestigt sein, muss dann aber mit Stroh oder vergleichbarem Material eingestreut sein. Der Auslauf kann überdacht sein und mit geeigneten Maßnahmen zum Windschutz ausgerüstet sein (partielle Windschutznetze oder Windfang am Zugang zum Innenbereich).
  • Der Auslauf darf nur verschlossen werden falls die Tiergesundheit negativ beeinflusst werden würde (extreme Wetterlagen, Seuchenschutz z.B. ASP). Die Zeiten des Verschlusses sind dann mit Grund zu dokumentieren.
  • Alternativ zu einem Auslauf kann der Außenklimareiz auch durch einen Offenfrontstall oder durch einen Kaltstall gewährleistet werden. Bei einem Kaltstall z.B. durch Spaceboards oder Wandöffnungen müssen die Öffnungen 30% der Wandflächen betragen und ebenfalls dauerhaft geöffnet sein.
  • Stallsysteme die nach dem Prinzip der Querlüftung arbeiten und dabei über zu öffnende Rollos, Paneelwände oder Aufstellfenster verfügen sind ebenfalls zulässig. Eine weitere Schwerkraftlüftung darf dann nicht installiert sein, lediglich Abluftkanäle die im Falle eines Verschlusses wirksam sind.
Beschäftigung:
  • Den Tieren muss organisches Beschäftigungsmaterial zur Verfügung gestellt werden. Dies kann z.B. aus Sisalseilen/-matten, Weichholzstangen, Naturkautschuk oder Stroh (auch als Pellets oder in Raufe) bestehen. Eine Form von Rauhfutter (Stroh o.ä.) muss als Einstreu oder Futter angeboten werden. Je 12 Tieren muss eine Beschäftigungsmöglichkeit zugänglich gemacht werden.
  • Zusätzlich muss je 20 Tieren eine Scheuermöglichkeit angebracht sein. Diese muss von der Wandfläche abstehen und darf keine Verletzungsgefahr darstellen.
Fütterung:
  • Die Fütterung der Tiere hat entsprechend des VLOG Standards zu erfolgen. Zudem ist die Entwaldungsfreiheit des Futtermittels zu garantieren (keine Abholzung um Anbauflächen zu schaffen, v.a. in Südamerika). Dies kann durch Eigenanbau oder zertifiziertes Futtermittel gewährleistet werden. Mögliche Zertifizierungen sind hierbei Donausoja, Pro Terra, RTRS+ non GMO, ISSC+. Sollten hier Unklarheiten bestehen beziehen Sie bitte die Futtermühle /-lieferanten mit ein. Zudem ist der teilnehmende Betrieb verpflichtet mindestens 50% seiner Futtermittel aus Eigenanbau zu generieren.
Tiergesundheit:
  • Bei Anlieferung der Tiere wird die Tiergesundheit beurteilt und bei guter Tiergesundheit ein Bonus gewährt. Dieser setzt sich aus verschiedenen Kriterien zusammen und wird an Hand der Befundung der Fleischbeschau ausgewertet. An der Schlachtstätte findet ein qualifiziertes Antibiotikamonitoring statt - Tiere mit einem Salmonellen-Status 3 werden generell abgelehnt. Generell ist auf eine gute Tiergesundheit zu achten und der Betrieb muss zeitnah gegen Schwanzbeißer u.ä. vorgehen.
Zertifizierung:
  • Der teilnehmende Betrieb muss folgende Zertifizierung vorweisen bevor eine Belieferung möglich ist:
    • QS
    • ITW
    • Geprüfte Qualität Bayern
    • VLOG
  • Sollte die Zulassung für eines oder mehrere der genannten Zertifizierungen beim Betrieb nicht mehr vorliegen, so ist der Abnehmer sofort zu informieren und die Mastscheine können nicht mehr unter dem vereinbarten Siegel abgenommen werden.
Kontrollsystematik:
  • Der landwirtschaftliche Betrieb muss vor der Lieferberechtigung in das System ein Audit durch eine vom Standardgeber beauftragte Zertifizierungsstelle bestehen. Hierbei wird die Einhaltung der Anforderungen überprüft und nach erfolgreicher Prüfung ein Zertifikat erstellt. Dies hat eine Gültigkeit von zwei Jahren und kann im Zuge weiterer Kontrollen (z.B. QS) zukünftig mit abgeprüft werden.
© 2021 E. Schiller Fleisch GmbH; Stand 21.12.2021